FAQ — Häufig gestellte Fragen

Wissenwertes von A bis Z

Abbruch der Behandlung

In manchen Fällen ist es notwendig, die Behandlung vorzeitig zu beenden. Dieser Fall kann beispielsweise auftreten, wenn eine Begleiterkrankung auftritt, welche wir in der KMT nicht behandeln können. Klassisches Beispiel ist das Auftreten eines akuten Herzinfarktes während der Schmerztherapie. Auch kann es passieren, dass nach Abschluss der diagnostischen Phase in der Aufnahmeteamsitzung entschieden wird, dass das bei Ihnen vorliegende Krankheitsbild besser in einem anderen Fachgebiet, im Rahmen einer Rehabilitation oder im Rahmen eines ambulanten Therapiekonzeptes behandelt wird. Teilweise sind wir zu solchen Entscheidungen auch gesetzlich angehalten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, wenn wir aus ärztlicher Sicht die Behandlung bei Ihnen abbrechen müssen.

Im Falle einer akuten Erkrankung wird in der Regel versucht, die Schmerztherapie dann zu einem späteren Zeitpunkt fortzuführen. Es kann auch passieren, dass aus persönlichen Gründen, seitens der Patienten die Behandlung plötzlich abgebrochen werden muss (wie beispielsweise bei einem Trauerfall in der Familie). Bitte sprechen Sie uns in einem solchen Fall schnellstmöglich an, damit wir die Modalitäten des Behandlungsabbruches mit Ihnen klären können.

Alkohol

Der Konsum von Alkohol ist während des stationären Aufenthaltes nicht gestattet.

Aufnahmeunterlagen

Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie den Schmerzfragebogen digital. Nachdem Sie diesen ausgefüllt haben und an uns zurückübermittelt haben, erfolgt eine Prüfung Ihrer Aufnahmeunterlagen. Nach Abschluss der Prüfung werden wir Kontakt zu Ihnen aufnehmen. Die Prüfung kann mehrere Tage in Anspruch nehmen.

Behandlerteam

Das Konzept der KMT sieht möglichst wenig Behandlerwechsel im Laufe des stationären Aufenthaltes vor. Aus organisatorischen Gründen lässt sich ein Wechsel des Behandlungsteams jedoch nie ganz vermeiden, bedingt durch Urlaube, Fortbildungen, Nachtdienste und akute Erkrankungen. Durch eine ausführliche Dokumentation und die täglich stattfindenden Teamsitzungen kann ein Informationsfluss von Mitarbeiter zu Mitarbeiter jedoch gewährt werden.

Behandlerwechsel

Ein Behandlerwechsel auf Wunsch der Patienten ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Auch wenn persönliche Differenzen zwischen den Behandlern und Ihnen bestehen, bitten wir zunächst diese anzusprechen und etwaige Missverständnisse aus dem Weg zu räumen. Ein Wechsel der Behandler ist aus organisatorischen Gründen sehr schwierig, da die Behandler festen Behandlungsteams zugewiesen sind. Außerdem würde im Falle eines Behandlerwechsels wertvolle Therapiezeit verbraucht, bis der neue Behandler auf demselben Informationstand ist wie der Vorbehandler. Sollte aus Ihrer Sicht das Verhältnis zwischen Ihnen und dem Behandler nachhaltig gestört sein mit entsprechendem Einfluss auf den Therapieerfolg, bitten wir um eine offene Ansprache dieses Problems damit wir die Möglichkeit eines Behandlerwechsels prüfen können.

Beurlaubung

Eine Beurlaubung während einer akut stationären Krankenhausbehandlung ist grundsätzlich nicht vorgesehen. In Ausnahmefällen kann ein Patient (soweit ärztlich vertretbar) zur Erledigung unaufschiebbarer persönlicher Angelegenheiten für einige Stunden beurlaubt werden. Diese Ausnahmefälle sehen wir z. B. bei der Teilnahme an einer Beerdigung oder sonstigen unaufschiebbaren Ereignissen. Bitte sprechen Sie in einem solchen Fall Ihren behandelnden Arzt an.

Bewegungsbad

Die Klinik verfügt über ein Bewegungsbad. Diese wird bei Bedarf im Rahmen der Therapieplanung individuell berücksichtigt.

Dienstarzt

Außerhalb der regulären ärztlichen Arbeitszeiten steht Ihnen in der KMT jederzeit ein ärztlicher Bereitschaftsdienst zur Verfügung. Dieser wird bei entsprechender Notwendigkeit über den Pflegedienst kontaktiert. Da der Bereitschaftsdienst für alle Patienten im Haus zuständig ist, bitten wir Sie stets sorgfältig zu entscheiden ob Ihr Anliegen in der Dienstzeit geklärt werden muss oder ob man es im Rahmen der nächsten regulären Visite klären kann. Im Zweifelsfall sprechen Sie auch gerne jederzeit das Pflegepersonal an.

Dauer des Aufenthalts

Die Dauer Ihres stationären Aufenthalts richtet sich nach der Aufnahmediagnose. Üblicherweise beträgt die Verweildauer in unserem Haus zwischen 12 und 15 Tagen.

Entlasstag

Der voraussichtliche Entlasstag kann in der Regel am zweiten Behandlungstag mitgeteilt werden. Sollten Sie den geplanten Entlasstag aus persönlichen Gründen nicht einhalten können, bitten wir um rechtzeitige Information.

Essenszeiten

Sofern medizinisch möglich, sollten alle Patienten der KMT Ihre Mahlzeiten im Speisesaal einnehmen. Die damit verbundene Bewegung und der Austausch mit Mitpatienten trägt nachgewiesenermaßen zum Wohlbefinden während einer Krankenhausbehandlung bei. Die Essenszeiten sind von 11:30 Uhr bis 13:30 Uhr.

Sollte die Ausgestaltung des Therapieplans die Einnahme der Mahlzeiten während dieser Zeiten nicht möglich machen, so sprechen Sie bitte das Pflegepersonal an, um eine individuelle Lösung für Ihren Fall zu finden. Patienten, welche aufgrund eingeschränkter Mobilität ihre Mahlzeiten nicht im Speisesaal einnehmen können (beispielsweise nach Spritzentherapie), bekommen ihre Mahlzeiten aufs Patientenzimmer gebracht.

Getränke

Wasserspender und Tee stehen im stationären Pflegebereich kostenlos zur Verfügung. Weitere Getränke können in der Cafeteria erworben werden.

Handtücher

Handtücher sind optional kostenpflichtig ausleihbar. In der Wahlleistung "Unterkunft" sind Handtücher enthalten.

Hausordnung

Die Hausordnung garantiert ein harmonisches Zusammenleben der Patienten und sorgt für die notwendigen Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Therapie.  Wir bitten insbesondere um Beachtung der Nachtruhezeiten, da das häufig Anlass für Missstimmung innerhalb einer Zimmergemeinschaft sein kann.  Auch auf die Rauchverbote sei an dieser Stelle nochmals hingewiesen.

Kontraindikationen

Für jede Therapie (medikamentöse Therapie, Physiotherapie etc.) bestehen sog. Kontraindikationen. Dabei handelt es sich in der Regel um Krankheiten oder Einschränkungen welche die entsprechende Therapie im speziellen Falle verbieten. Klassisches Beispiel ist die Einschränkung der Röntgendiagnostik im Fall einer Schwangerschaft. Auch für alle hier angewandten Therapieformen existieren solche Kontraindikationen. Beispielsweise ist ein erhöhtes Sturzrisiko eine Kontraindikation für die Wassergymnastik. Ein erhöhtes Blutungsrisiko ist beispielsweise eine Kontraindikation für Blutegeltherapien oder Spritzentherapien. Das Festlegen solcher Kontraindikationen dient Ihrer Sicherheit. Wenn also die von Ihnen gewünschte Therapie aufgrund einer solchen Kontraindikation bei Ihnen nicht möglich ist, bitten wir um Verständnis. Ausnahmeregelungen sind grundsätzlich nicht vorgesehen, da sie die Sicherheit der Patienten gefährden. Allerdings existieren fast immer gleichwertige Therapiealternativen, welche im Rahmen der Visiten gerne mit Ihnen besprochen werden können.

Manuelle Therapie

Die Techniken der Manuellen Therapie sind für uns ein wichtiges Instrument in der Schmerztherapie. Wir bedienen uns bereits bei der Diagnostik manualtherapeutischer Techniken. Die Therapieziele werden im Rahmen einer interdisziplinären Teambesprechung am 2. Tag sowie im Rahmen regelmäßig stattfindender Wochenteamsitzungen festgelegt. Die Behandlungstechniken der Manuellen Therapie werden von Physiotherapeuten und Ärzten durchgeführt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Entscheidung über den Einsatz und den Umfang der manualtherapeutischen Techniken in der Teamsitzung entschieden wird. Bei vielen chronischen Schmerzerkrankungen sind aktive Therapieverfahren (Muskelaufbau, Ausdauertraining, Tiefenstabilisation, Koordinationstraining …) wichtiger als die passiven manuellen Techniken. Wenn Sie also auf Ihrem Therapieplan mehr aktive Therapieverfahren als passive Therapieverfahren (Manuelle Therapie, Massagen) finden, so hat dies durchaus einen wissenschaftlich fundierten Hintergrund. Bei Fragen zum Therapieplan können Sie auch jederzeit Ihren Arzt ansprechen.

Mini-Lädchen / Cafeteria

Hier erhalten Sie Zeitschriften, sowie kleine Dinge des täglichen Bedarfs – Öffnungszeiten sind wie folgt: Frühstück 7 bis 8:30 Uhr, Mittagesse sowie Kaffee & Kuchen von 11:30 bis 16:30 Uhr und Abendessen von 17:30 bis 19:30 Uhr.

Patientenfürsprecherin

Die unabhängige Patientenfürsprecherin in unserem Haus ist die Frau Hardebusch-Wolf, erreichbar montags bis freitags ab 16 Uhr über die in der Klinik ausgehängte Handynummer. Bitte nutzen Sie ggf. die Mailbox.

Parkplätze

Die KMT verfügt über eigene Parkmöglichkeiten, zusätzlich sind öffentliche Parkplätze im direkten Umfeld der Klinik vorhanden. Die Anbindung an den ÖPNV ist über Bushaltestellen direkt an der Klinik gut gegeben, der Bahnhof ist darüber innerhalb von rund zehn Minuten erreichbar.

Schmerzfragebogen

Die Schmerzfragebogen zu Beginn und am Ende der Behandlung sind für uns wichtige diagnostische Mittel. Ihr Einsatz ist in der Schmerztherapie gefordert und äußerst sinnhaft. Viele Informationen, die sich durch Fragebögen erheben lassen, werden im ärztlichen Gespräch trotz aller Ausführlichkeit so nicht erfasst. Wir bitten daher um Beantwortung der Schmerzfragebögen.

Spritzentherapie

Injektionsverfahren, auch minimal invasive Schmerztherapie, invasive Schmerztherapie oder Spritzentherapie genannt, sind ein möglicher Bestandteil einer multimodalen Schmerztherapie. Da sie zu den passiven Verfahren zählen, sind sie in der Regel als nicht so effektiv einzuschätzen wie die bei uns hauptsächlich angebotenen aktiven Therapieverfahren. Dennoch kann es sinnvoll sein, ein hohes Schmerzniveau durch lokale Infiltrationsverfahren zu reduzieren. Die Entscheidung dazu wird in Absprache mit Ihren Wünschen vom interdisziplinären Behandlungsteam gefällt. Bitte beachten Sie, dass es in diesem Bereich auch zahlreiche Kontraindikationen gibt, und dass eine Spritzentherapie daher unter Umständen bei Ihnen nicht in Frage kommt. Einzelheiten dazu können im ärztlichen Gespräch besprochen werden.

Therapieplan / Behandlungsplan

Ihr Therapieplan wird in einer interdisziplinären Teamsitzung erstellt. Daran beteiligt sind Ihr behandelnder Arzt, Ihr Psychotherapeut, Ihr Physiotherapeut, die Kollegen der Physikalischen Therapie, der Pflege und ggf. auch weitere Berufsgruppen. Art und Umfang der Therapien richtet sich nach Ihrer Erkrankung. Die Kostenträger (gesetzliche und private Versicherungen) geben in der Therapie chronischer Schmerzen eine Mindestanzahl an Therapieeinheiten an, welche zur Abrechnung erfüllt sein muss. In der Klinik für Manuelle Therapie erhalten Sie im Durchschnitt deutlich mehr Therapieeinheiten als diese Mindestanzahl. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sich die Anzahl der Therapieeinheiten nicht beliebig steigern lässt, da auch wir mit unserem Ressourcen verantwortungsvoll umgehen müssen. Da der Therapieplan von Ihrer Erkrankung und möglicherweise vorhandenen Nebenerkrankungen abhängt, sind Art und Anzahl der Therapiemaßnahmen bei jedem Patienten verschieden.

Wir sind bemüht die Therapieeinheiten gleichmäßig auf den gesamten stationären Aufenthalt zu verteilen. Wir bitten um Nachsicht, wenn es in Einzelfällen trotzdem mal zu einer ungleichen Verteilung der Therapieeinheiten auf die Therapietage kommt, aus organisatorischen Gründen lässt sich dies nie ganz vermeiden. Fragen zu Ihrem Therapieplan können sowohl von der Pflege als auch vom ärztlichen Dienst auch gerne jederzeit beantwortet werden.

Teamsitzungen

Ein wesentliches Element der multimodalen Schmerztherapie sind interdisziplinäre Teamsitzungen. Das heißt, dass Ärzte, Psychotherapeuten, Physiotherapeuten, physikalische Therapeuten, Pflege und ggf. weitere Berufsgruppen gemeinsam die bei Ihnen erhobenen Befunde werten und auf Basis dieser einen Therapieplan erstellen. Eine solche Teamsitzung findet für jeden Patienten am 2. Tag der Behandlung statt, außerdem im Verlauf der Behandlung mindestens wöchentlich. Das Ergebnis der Teamsitzungen kann Ihnen im Rahmen der ärztlichen Visiten erläutert werden.

Verweildauer

Die Aufenthaltsdauer wird durch die Kostenträger geregelt und ist abhängig von den bei Ihnen erhobenen Diagnosen und der durchgeführten Therapie. In einzelnen Fällen können wir jedoch noch Einfluss auf die Aufenthaltsdauer nehmen, insbesondere dann wenn sich im Verlauf des Aufenthaltes neue medizinische Aspekte ergeben. Wenn Sie aus persönlichen Gründen die geplante Entlassung nicht einhalten können, bitten wir um frühzeitige Information. Falls wir Ihrem Wunsch auf Verlängerung eines Aufenthaltes nicht nachkommen können, bitten wir um Verständnis für unsere Position. Die Kostenträger lassen uns in der Regel hier keine Wahlfreiheit.

Visite

Die ärztlichen Visiten finden i. d. Regel montags bis freitags statt. An den Wochenenden besteht bei akuten medizinischen Fragestellungen ebenfalls die Möglichkeit einer ärztlichen Visite. Bei entsprechendem Bedarf nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Pflegepersonal auf.

Es sind unterschiedliche Visitendauern geplant. In der Regel ermöglichen wir Ihnen 1x/Woche eine 30-minütige Arztvisite sowie eine 10-minütige Oberarzt-/Chefarztvisite. Während dieser Visiten besteht mehr Zeit  um umfangsreichere Fragen zu beantworten bzw. gemeinsam die vorliegenden Befunde zu besprechen. Die übrigen Visitenzeiten müssen wir leider kurz halten. Hier werden die Ärzte i. d. Regel gezielt einzelne Fragen beantworten bzw. mit Ihnen gemeinsam den weiteren Behandlungsverlauf planen.

Zimmerwechsel

Ein Zimmerwechsel ist für uns mit hohem organisatorischem Aufwand verbunden, da die Zimmer entsprechend der geplanten Aufenthaltsdauer zum Teil für längere Zeit in voraus fest verplant werden. Selbst wenn Sie also in einem anderen Zimmer ein freies Bett sehen, ist dieses unter Umständen schon für den Folgetag wieder verplant. Bitte sprechen Sie bei einem solchen Wunsch die Mitarbeiter des Servicepunktes an.

Wahlleistungen

In der KMT die Möglichkeit bestimmte Sonderleistungen kostenpflichtig zu erhalten. Dazu gehört beispielsweise die Arztwahl ("Chefarzt-Behandlung") oder die Wahl einer bestimmten räumlichen Unterbringung (1-Bett/2-Bett Zimmer). Auch wenn Sie gesetzlich versichert sind, können Sie selbstverständlich Wahlleistungen in Anspruch nehmen. Wenn Sie keine Zusatzversicherung haben, können die Kosten für die Wahlleistungen auch privat getragen werden. Die Mitarbeiter der Patientenverwaltung informieren Sie gerne über die voraussichtlich entstehenden Kosten.