Gesetzliche Qualitätsberichte
Seit dem Jahr 2005 ist jedes deutsche Krankenhaus verpflichtet, in einem zweijährigen Rhythmus, seit 2013 sogar jährlich, einen strukturierten Qualitätsbericht nach § 137 SGB V zu veröffentlichen. Die Inhalte der jeweiligen Qualitätsberichte sind vom Gesetzgeber vorgegeben. Sie beinhalten vor diesem Hintergrund viele krankenhausspezifische Details und Begrifflichkeiten.
Uns ist es wichtig, mit unseren Qualitätsberichten dennoch ein hohes Maß an Transparenz und Verständlichkeit für alle Leser zu erreichen. Deshalb haben wir in den Berichten der Klinik für Manuelle Therapie weitgehend auf medizinische Fachsprache verzichtet oder sie erläutert.
Internes Qualitätsmanagement und TÜV-Zertifikat
In der Klinik wurde ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2001 eingeführt, das im Jahr 2007 vom TÜV erfolgreich zertifiziert wurde. Seitdem wird unser Qualitätsmanagement jedes Jahr mittels interner und externer Audits bewertet und verbessert.
Für das Jahr 2010 und 2013 wurden die Rezertifizierungen nach DIN EN ISO 9001:2008 erfolgreich durchgeführt. 2016 und 2019 wurde die Klinik nach der neuen DIN EN ISO 9001:2015 geprüft und hat das Zertifikat jeweils für weitere 3 Jahre ausgestellt bekommen.