Gesetzliche Qualitätsberichte
Seit dem Jahr 2005 ist jedes deutsche Krankenhaus verpflichtet, in einem zweijährigen Rhythmus, seit 2013 sogar jährlich, einen strukturierten Qualitätsbericht nach § 137 SGB V zu veröffentlichen. Die Inhalte der jeweiligen Qualitätsberichte sind vom Gesetzgeber vorgegeben. Sie beinhalten vor diesem Hintergrund viele krankenhausspezifische Details und Begrifflichkeiten.
Uns ist es wichtig, mit unseren Qualitätsberichten dennoch ein hohes Maß an Transparenz und Verständlichkeit für alle Leser zu erreichen. Deshalb haben wir in den Berichten der Klinik für Manuelle Therapie weitgehend auf medizinische Fachsprache verzichtet oder sie erläutert.
Internes Qualitätsmanagement und Zertifikate
Seit vielen Jahren unterziehen wir unsere Leistungen einer zertifizierten Prüfung. Unser Qualitätsmanagement wird jedes Jahr mittels interner und externer Audits bewertet und verbessert.
Im Jahr 2025 wurde eine Rezertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 erfolgreich durchgeführt. Diese gilt für weitere drei Jahre ebenso wie das 2025 erneut verlängerte Zertifikat ANOA CERT.